Prüfpflicht
WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH MUSS FREI VON KRANKHEITSERREGERN, GENUSSTAUGLICH UND REIN SEIN!
Wer ist verpflichtet sein Wasser testen zu lassen?
Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung 2001 in der aktuell gültigen Fassung muss das Wasser in öffentlichen und gewerblich genutzten Objekten, deren Warmwasseranlagen mehr als 400 Liter fassen und/oder deren Warmwasserleitungen mehr als 3 Liter Inhalt haben (vom Abgang Warmwasserspeicher bis zur letzten Entnahmestelle, Zirkulationsleitung wird dabei nicht berücksichtigt) in regelmäßigen Abständen durch ein akkreditiertes Labor mit zertifizierten Probenehmern getestet werden.
Was sind öffentliche Einrichtungen und gewerbliche genutzte Einrichtungen?
Öffentliche Objekte
Einrichtungen, in denen der Allgemeinheit Leistungen einem ständig wechselndem Personenkreis zur Verfügung gestellt wird (z.B. Kindergärten, Sportstätten, Pensionen ..)
Gewerblich genutzte Objekte
Wenn das zur Verfügung stellen von Wasser unmittelbar oder mittelbar aus einer Tätigkeit resultiert, für die Entgelt bezahlt wird. Die wirtschaftliche Tätigkeit muss erkennbar auf Dauer angelegt sein (z.B. Mietobjekte).
Öffentlich und gewerblich
Bei vielen Objekte treffen beide Kriterien zu. Ausschlaggebend ist dann das Kriterium der öffentlichen Tätigkeit (z.B. Hotels, Tennisclubanlagen ...).
Wie oft muss das Wasser getestet werden?
Betreiber einer Warmwasserversorgungsanlage in öffentlichen Objekten sind zu einer jährlichen Überprüfung der Legionellen verpflichtet. Zusätzlich muss das Wasser alle drei Jahre auf Bakterien im Kaltwasser und auf chemische Parameter getestet werden.
Untersuchungspflicht und Mindestuntersuchungsumfang für Kaltwasseranalysen
In gewerblichen Objekten werden die Legionellen in einem dreijährigen Intervall getestet (Voraussetzung ist eine unauffällige Erstuntersuchung).