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Neue Trinkwasserverordnung 2018

Der Gesetzgeber hat erneut die Trinkwasserverordnung überarbeitet und am 08.01.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderung ist am 09.01.2018 in Kraft getreten. Wir als Untersuchungsstelle melden die Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100ml für Legionella spec. unverzüglich an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Um diesen neuen gesetzgeberische Auftrag erfüllen zu können, brauchen wir die unten genannten Daten. Parallel werden wir Sie ebenfalls informieren und dies dem Amt gegenüber im Verteiler des Prüfberichts bestätigenUnsere Anzeige muss mindestens folgende Angaben enthalten:

•    Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-adresse der anzeigenden Untersuchungsstelle

•    Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers oder sonstigen Inhabers der betroffenen Wasserversorgungsanlage oder der in seinen Auftrag handelnden Person

•    Ort der Probenahme nach Gemeinde, Straße, Hausnummer und Entnahmestelle

•    Zeitpunkt der Probenahme

•    alle Untersuchungsergebnisse des von der Überschreitung betroffenen Untersuchungsauftrags

•    die Bestätigung, dass der Unternehmer oder sonstige Inhaber der betroffenen Wasserversorgungsanlage über die Überschreitung informiert wurde