26.01.2012

Gendiagnostikgesetz: Was ändert sich ab dem 01.02.2012?

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,


ab dem 01.02.2012 darf auf der Grundlage der am 11.07.2011 in Kraft getretenen Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) eine sog. fachgebundene genetische Beratung nur durch Ärztinnen/Ärzte vorgenommen werden, die sich dafür qualifiziert haben.

Dies betrifft nicht die Veranlassung einer humangenetischen Untersuchung, für welche die bisherige schriftliche Einwilligungserklärung nach erfolgter Aufklärung ausreicht. Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen im Gendiagnostikgesetz (GenDG) für pränatale und prädiktive genetische Untersuchungen.

Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses sollte der Patient auf das Angebot einer genetischen Beratung hingewiesen werden. Wenn der Patient eine genetische Beratung wünscht, kann diese durch einen Facharzt/-ärztin für Humangenetik erfolgen. Das GenDG ermöglicht Ihnen, im Rahmen Ihres Fachgebiets eine genetische Beratung selbst durchzuführen, soweit Sie sich durch entsprechende Weiterbildung dazu qualifiziert haben (sog. fachgebundene genetische Beratung).

Wenn Ihr Patient eine genetische Beratung von einem Facharzt/-ärztin für Humangenetik wünscht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Fragen zu genetischer Diagnostik und dem GenDG können Sie uns gerne anrufen (Tel.: 040/53805-810).


Mit freundlichem Gruß

Ihr Labor Lademannbogen

Gendiagnostikgesetz (GenDG)
www.rki.de/cln_109/nn_1745924/DE/Content/Institut/Kommissionen/GendiagnostikKommission/GenDG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/GenDG.pdf

Einwilligungserklärung-Humangenetik
www.labor-lademannbogen.de/uploads/media/Humangenetik-Einverstaendnis_02.pdf

Aufklärung-Humangenetik
www.labor-lademannbogen.de/pdfs_anforderungsbogen/Humangenetik-Aufklaerung.pdf