Serum: siehe Befund (über 5 mg/l ist von einem vorangehenden exzessiven Alkoholkonsum von mindestens 1,6 Promille Blutalkohol auszugehen)Urin: siehe Befund (kein Nachweis bei < 0,1 mg/l) Haar: siehe Befund (bei Alkoholabstinenz < 7 pg/mg, bei normalem Alkoholkonsum < 30 pg/mg, bei kritischem Alkoholkonsum > 30 pg/mg)
2 ml Serum 5 ml Urin 500 mg Haar (mindestens 2 bleistiftdicke Haarstränge, optimal Hinterkopfhaar, für eine MPU max. 6 cm, besser 3 cm lange Haarsegmente untersuchen lassen)
LC-MS
Haar: Haarstränge vor dem Abschneiden bündeln (zusammenbinden, nicht kleben!) und danach in Aluminiumfolie einwickeln. Haarspitzen und Haarwurzeln kennzeichnen, Namen des Probanden und das Abnahmedatum auf der Alufolie vermerken. 10-12 cm Hinterkopfhaar entsprechen etwa einem Jahr Wachstumszeitraum.
bei Alkoholkonsum (Blut, Urin)
bei Alkoholkonsum/abusus (Haar)
H: Ethylglucuronid ist ein nicht flüchtiger, primärer und spezifischer Metabolit des Ethanol. Die längste Nachweisdauer beträgt im Serum 2 Tage, im Urin 4-7 Tage. Ethylglucuronid im Serum bzw. im Urin schließt die diagnostische Lücke zwischen der direkten Ethanolbestimmung (nachweisbar nur wenige Stunden) und den Markern des chronischen Alkoholabusus wie z.B. CDT, Gamma-GT und MCV (MCH, MCHC und MCV). Die Bestimmung von Ethylglucuronid im Haar (und bei mind. 4 Probenahmen in 6 Monaten auch im Urin) eignet sich insbesondere zum Nachweis einer Alkohol-Abstinenz und wird daher im Rahmen einer MPU (Medizinisch-psychologischen Untersuchung) i.d.R. verlangt (beides mit Probengewinnung unter Aufsicht). Die zusätzliche Bestimmung von CDT, Gamma-GT, GOT, GPT und MCV erhöht die Aussagekraft der Befunde und wird daher empfohlen. Hinweis: Fremdlaborleistung
Stand: 21.07.2010
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