Aktuelle Labordiagnostik
Ersttrimester-Screening - Risikoermittlung in der Frühschwangerschaft zu häufigen zahlenmäßigen Chromosomenstörungen
Dezember 2002
1. Wie hoch ist das Risiko für eine Chromosomenstörung?
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer Chromosomenstörung. Eine der häufigsten Chromosomenstörung ist dabei die Trisomie 21 (Down-Syndrom). Nach den Mutterschaftsrichtlinien muß einer Schwangeren ab dem 35. Lebensjahr (mütterliche Altersindikation) eine pränatale Diagnostik (z.B. Fruchtwasserpunktion = Amniocentese) angeboten werden. Die Amniocentese wird i.d.R. in der 14 bis 16 Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt. Sie stellt einen invasiven Eingriff dar, der mit einem Fehlgeburtsrisko verbunden ist. Dieses Risiko beträgt im Durchschnitt ca. 0,5% (d.h. eine Fehlgeburt auf 200 Amniocentesen). Bei Schwangeren über 35 Jahren ist das Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer Chromosomenstörung noch etwas größer (ca. 0,6%).
2. Warum Ersttrimester-Screening?
Das Ersttrimester-Screening stellt eine risikoarme Methode zur Abschätzung des Risikos für eine Chromosomenstörung beim erwarteten Kind dar. Ein zusätzliches Fehlgeburtsrisiko besteht dadurch nicht. Mit dieser Methode kann eine Risikoermittlung insbesondere für das Vorliegen einer Trisomie 21, ggf. einer Trisomie 18, einer Triploidie und eines Turner-Syndroms erfolgen. Bei einer Risikoverminderung durch das Ersttrimester-Screening können sich Schwangere über 35 Jahre gegen eine Fruchtwasserpunktion entscheiden. Andererseits können Schwangere unter 35 Jahre eine präzisierte Risikoermittlung wahrnehmen, ohne ein zusätzliches Fehlgeburtsrisiko einzugehen und haben bei Risikosteigerung die Möglichkeit der begründeten erweiterten Diagnostik (z.B. Amniocentese).
Das Ersttrimester-Screening ist nicht für Schwangere geeignet, die einen sicheren Ausschluß einer Chromosomenstörung wünschen.
3. Wann wird das Ersttrimester-Screening durchgeführt und was wird gemacht?
Biochemie
In der Zeit zwischen der 10+0 bis 13+6 SSW erfolgt eine Blutentnahme bei der Schwangeren. Aus dem Serum werden zwei Parameter bestimmt (PAPP-A (pregnancy associated plasma protein A) und freies ß-HCG (human chorionic gonadotropin). Durch diese Serumparameter allein können etwa 60% der Feten mit einer Chromosomenstörung erkannt werden.
Ultraschalluntersuchung
Zusätzlich erfolgt zwischen der 11+0 und 13+6 SSW durch Ultraschalluntersuchungen die Bestimmung der Körpergröße des Embryos (Scheitel-Steißlänge=SSL) und der Nackentransparenz (NT). Bei der NT handelt es sich um einen mit Flüssigkeit gefüllten Bereich im Nacken des Feten, der sich sonographisch in dieser Zeit darstellen läßt. Eine geringe NT ist dabei als physiologisch anzusehen. Mit zunehmendem Durchmesser der NT steigt die Wahrscheinlichkeit einer fetalen Chromosomenstörung. Zusätzlich ist die NT ein wichtiger Marker für andere Pathologien (Herzfehler, Hypoproteinämie, Hypoplasie der Lymphgefäße, Skelettanomalien etc.). Durch Kombination von NT-Messung und maternalem Alter können etwa 75% der Feten mit einer Chromosomenstörung erkannt werden.
Kombination aus Biochemie und Ultraschalluntersuchung (Ersttrimester-Screening)
Im Ersttrimester-Screening werden SSL, NT und Alter der Schwangeren, sowie zusätzliche Besonderheiten (Gewichtsangabe der Schwangeren, ggf. mütterlicher Diabetes, Nikotinabusus) berücksichtigt. Durch die Kombination aller Meßwerte erreicht im Ersttrimester-Screening die Erkennungsrate chromosomaler Störungen eine Wahrscheinlichkeit von 80 bis 90%.
4. Vorraussetzung für das Ersttrimester-Screening
Frauenärzte, die das Ersttrimester-Screening durchführen, müssen einem einheitlichen Testkonzept nach international evaluierten Vorgehensweisen der Fetal Medicine Foundation (FMF) aus London und der DEGUM (Qualitätsanforderungen im Bereich der Sonographie) folgen und bis zum 31.03.2003 von der FMF/DEGUM zertifiziert sein. Nicht zertifizierte Frauenärzte, die von zertifizierten Laboren eine Risikoberechnung wünschen, können ab dem 01.04.2003 von den Laboren lediglich eine Bestimmung der Serumparameter erhalten.
5. Durchführung des Ersttrimester-Screenings
Dem Ersttrimester-Screening (siehe Begleitformular, PDF-Format) muß stets eine individuelle Beratung und Aufklärung der Schwangeren durch den/die Frauenarzt/Frauenärztin vorausgehen, und das Einverständnis der Schwangeren ist einzuholen.
Eine entsprechende Einverständniserklärung können Sie sich hier herunterladen:
Biochemie
5.1 Ersttrimester-Risikoberechnung durch das Labor
(der/die Frauenarzt/ Frauenärztin hat noch keine Software der FMF)
- Nur Zusendung von Serum (Zentrifugation der Blutprobe nach Blutentnahme, kein Serumtransport über ein Wochenende, Versand am Donnerstag und Freitag vermeiden).
- Bei Temperaturen über 25 Grad Celsius sollte das Serum gekühlt verschickt werden (ggf. einfrieren)
- Folgende Angabe der Patientin sind erforderlich:
- Name, Vorname
- Alter (Geburtdatum)
- Privatadresse
- Scheitelsteißlänge (45-83,4 mm)
- Dicke der Nackentransparenz (in mm)
- Gewicht der Patientin
- Ethnische Herkunft
- Besonderheiten (Geminigravidität, Diabetes, vorangegangene Schwangerschaft mit einer Trisomie 13, 18 oder 21, Rauchen)
5.2 Serumbestimmung durch das Labor
(der/die Frauenarzt/Frauenärztin besitzen bereits die Software der FMF)
- Bei Einsendung der Serumprobe sprechen wir gerne den überweisenden Frauenarzt/Frauenärztin an, ob wir die Risikoberechnung durchführen sollen oder ob nur die Serumparameter benötigt werden.
5.3 Kosten des Ersttrimester-Screenings (Bestimmung der Serumparameter) durch das Labor
- Die Bestimmung der Serumparameter ist eine IGEL-Leistung, die nicht von den Krankenkassen übernommen wird (Bestimmung PAPP-A und freies ß-HCG: 33,52 Euro, Gutachten (Risikopräzisierung): 17,49 Euro).
6. Beratung nach einem Ersttrimester-Screening
- Die Befundmitteilung/Beratung nach dem Ersttrimester-Screening erfolgt i.d.R. durch die zertifizierten Frauenärzte/Frauenärztinnen. Dabei sollte auch über die sog. "falsch-positiv" Rate informiert werden. Dies bedeutet, dass in ca. 5% der untersuchten Schwangerschaften eine Risikoerhöhung ermittelt wurde, ohne dass eine solche vorliegt.
- Liefert das Ersttrimester-Scrrening einen erhöhten Risikowert, kann zur weiteren Abklärung ein invasive Diagnostik (Chorionzottenbiopsie ab 11 SSW bzw. eine Amniocentese ab 14 SSW) mit Schnellverfahren (z.B. PCR-Schnelltest oder FISH-Test) angeboten werden (Abortrisiko nach Chorionzottenbiopsie ca. 1%, nach Amniocentese ca. 0,5%). Die Schwangere sollte darauf hingewiesen werden, dass mindestens 40% der Schwangerschaften noch spontan abortieren, die in der 10 SSW einen pathologischen Chromosomenbefund zeigen.
- Wenn nach invasiver Diagnostik ein pathologischer Chromosomenbefund vorliegt sollte eine genetische Beratung stattfinden.
- Wurde bei auffälligem Ersttrimester-Screening ein unauffälliger Chromosomenbefund erhoben, muss die Schwangere auf andere mögliche Ursachen hingewiesen werden, und zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sollten angeboten werden. Die restlichen Untersuchungen bleiben erhalten, wie z.B. Serum-AFP-Bestimmung in der 15 bis 17 SSW sowie die erweiterte Ultraschalldiagnostik in der 20 bis 22 SSW.
Falls Sie als betreuender/e Arzt oder Ärztin bzw. als Patientin weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 040/53805 801 zur Verfügung.
Dr. med. Birgit R. B. Schulze
Fachärztin für Humangenetik
Priv. Doz. Dr. Jutta Jenderny
Fachhumangenetikerin